Über die Schule:
1. Die Deutsche Schule Rom ist eine Privatschule, deren Ursprung auf das Jahr 1851 zurückgeht. Das Jahr, in dem auf dem Kapitol mit der regelmäßigen Unterweisung der Kinder in Rom ansässiger Deutscher begonnen worden ist.

Unsere Schulbibliothek
2. Sie wird vom gemeinnützigen Deutschen Schulverein Rom getragen, dem 1911 die Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht verliehen wurde. Nach BGB § 23 ist der Schulverein ein "Idealverein". Der Vater oder die Mutter eines Schulkindes hat das Recht, auf Antrag Mitglied des Vereins zu werden (s. auch Näheres im Anmeldeformular).
3. Der Vater oder die Mutter ehemaliger Schüler sowie die ehemaligen Schüler selbst können fördernde Mitglieder werden.
4. Der Schulverein handelt durch seinen Vorstand, der aus 15 Mitgliedern besteht. (Nähere Angaben finden sich in der Vereinssatzung.)
5. Die Schule muss sich in Unterricht, Zeugnissen und deutschsprachigen Prüfungen an die Vorschriften der Ständigen Konferenz der Kultusminister der deutschen Bundesländer halten. Sie ist zudem an die Auflagen des 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Italien geschlossenen Anerkennungsabkommens (kurz: Memorandum) gebunden.
(s. Gazzetta Ufficiale Nr. 151/75).
6. Die Schule stellt ein deutsches Abiturzeugnis aus. Sofern die Bedingungen des Memorandums (siehe 5.) erfüllt sind, ist es einem italienischen Abitur gleichgestellt und berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer italienischen Universität.
7. Die Deutsche Schule Rom ist eine christlich geprägte Schule, die für alle Nationen und Konfessionen offen ist.
8. Es ist ein wesentliches Anliegen der Schule, die Begegnung zwischen jungen Menschen verschiedener Nationen und der deutschen und italienischen Kultur zu fördern. Gemäß Satzung ist sie daher als Begegnungsschule definiert.
9. Die Begegnungsschule wird als "Instrument der Völkerverständigung und der Festigung des Friedens" von der Bundesrepublik Deutschland so hoch eingeschätzt, dass sie den größeren Teil der zum Unterhalt der Schule erforderlichen Gesamtaufwendungen trägt und dem Schulverein auch das große, moderne Schulhaus mit allen Einrichtungen für einen wirksamen Unterricht gebaut und zur Verfügung gestellt hat.
10. Die Bundesrepublik Deutschland finanziert die Entsendung deutscher Lehrkräfte sowie einen Großteil der übrigen Personal- und Sachkosten. Die Schulbeihilfe hat den Charakter einer Zuwendung und wird Jahr für Jahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Deutschland neu festgesetzt.
11. Die Republik Österreich trägt mit der Entsendung und Besoldung zweier Lehrer zum Schulhaushalt bei.
12. Die verbleibenden Kosten müssen von der Elternschaft getragen werden. Der Tatsache, dass nicht alle Elternhäuser finanziell gleich belastet werden können, trägt die Schule Rechnung. Sie kann, wenn die Notwendigkeit in einem entsprechenden Antrag nachgewiesen wird, einen Teil des Schulgeldes erlassen.
Besonderheiten des Unterrichts- und Erziehungsprogramms:
- Moderne wissenschaftliche Versuchslaboratorien
(Biologie, Chemie, Physik, Informatik) - Musik- und Kunstunterricht in allen Stufen der Schule
- Orchester und Chor, die jährlich Konzerte veranstalten
- Theateraufführungen
- Religionsunterricht als ordentliches Schulfach: in Klasse 1 und 2 konfessionsübergreifend, von Klasse 3 - 8 konfessionell, dann wieder konfessionsübergreifend. Bei Abmeldung vom Religionsunterricht (möglich ab Kl. 7) wird Ethik verpflichtendes Ersatzfach.
- Sportunterricht in eigenen Anlagen (u.a. Schwimmen) in allen Schulstufen und im Kindergarten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr. Für einige Sportarten gibt es auch Schulsportmannschaften
- Klassen- und Studienfahrten, Ausflüge und Festveranstaltungen
- Über den Pflichtunterricht hinaus bietet die Schule zusätzliche Arbeitsgemeinschaften in verschiedenen Bereichen an, deren Teilnahme freiwillig ist.
- Besondere Pflege des Umweltschutzgedankens: Solarversuchsanlagen, Umweltschule des Jahres 1996/97
- Krankenschwester und schulpsychologischer Dienst im Hause
- Unterrichtszeiten und Ferienordnung (s. Anlagen)
- Bis in die Klasse 9 wird der Pflichtunterricht am Vormittag gehalten. Eine Ausnahme bildet nur die Teilnahme am Italienischförderkurs für deutsche Schüler, die später in die Schule eintreten. Alle Schulstufen haben seit 2005 eine Fünftagewoche.
- Auf freiwilliger Basis bieten Kindergarten und Grundschulbereich eine Ganztagsbetreuung bis 16:00 Uhr an.
Bedingungen für die Aufnahme:
Nach den Statuten der Schule und den Richtlinien der für die Schule zuständigen deutschen Behörden muss in der Regel ein Elternteil des Schülers/der Schülerin den Wohnsitz in Rom oder in der Umgebung haben. Das gilt auch für die Schüler der Oberstufe.
Bei deutschen und österreichischen Kindern, die von innerdeutschen oder österreichischen oder solchen Schulen im Ausland kommen, die durch die Kultusministerkonferenz anerkannt sind, erfolgt die Aufnahme und Einschulung gemäß den Angaben des Abgangszeugnisses der vorher besuchten Schule.
Voraussetzung für die Aufnahme nichtdeutscher Kinder sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um auf dem jeweiligen Klassenniveau dem Unterricht folgen zu können. Die Klasseneinstufung wird nach einem Aufnahmetest und/oder einer Probezeit festgesetzt.
Sonderregelungen für nichtitalienische Schüler, die im Laufe der Schulzeit in diese Schule eintreten:
Wer in die Klasse 9 oder in eine tiefere eintritt, muss Italienisch in der Regel innerhalb von 2 Jahren nachlernen und dann am italienischsprachigen Regelunterricht teilnehmen. Die Schule richtet einen entsprechenden zweijährigen kostenpflichtigen Kurs ein, dessen Teilnahme obligatorisch ist. Wer in eine höhere Klasse eintritt, muss die italienische Sprache privatunterrichtlich erlernen. Halbjährlich wird der Lernfortschritt von der Schule überprüft und eine Zeugnisnote erteilt. Vom Klassen- und Kursunterricht in den anderen italienischsprachigen Fächern können diese Schüler auf Antrag befreit werden.
Schüler italienischer Staatsangehörigkeit müssen in jedem Falle - gleichgültig in welche Klasse sie eintreten - das Italienische nachholen.
Bei der Aufnahme müssen zusammen mit dem im Sekretariat erhältlichen Aufnahmeformular folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- Impfzeugnisse
- Familienstandsbescheinigung
- Wohnsitzbescheinigung des italienischen Einwohnermeldeamtes
- Sorgerecht, falls die Eltern getrennt oder geschieden sind
- die Zeugnisse der beiden letzten Schuljahre
Hinweise zur Unterrichtsorganisation:
Die Schule führt ihre Schüler vom Kindergarten als einer notwendigen sprachlichen Voraussetzung bilingualen Unterrichts über die Grundschule (Jahrgänge 1–4) und das Gymnasium (Jahrgänge 5–13) zum Abitur.
Da das Gymnasium die vom italienischen Staat im Memorandum anerkannte Schulform ist, berechtigt das Versetzungszeugnis jeder Klasse zum Übergang auf die nächsthöhere Klasse italienischer Schulen.
Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Italienisch ab Klasse 1
- In italienischer Sprache werden zusätzlich ab Klasse 5 zwei Stunden Erdkunde, in Kl. 6 zwei Stunden Geschichte und Biologie, in Klasse 7 zwei Stunden Geschichte, in Klasse 10 zwei Stunden Romkunde, in der Oberstufe Philosophie (2 Wochenstunden), in der 11. und 12. Jahrgangsstufe Geschichte (2 Wochenstunden) unterrichtet.
- Englisch ab Klasse 5
- Latein oder Französisch ab Klasse 7
- Französisch oder Latein als Wahlfach (Klasse 9)

